
Werden Sie Tippgeber
Empfehlen Sie uns Verkäufer oder Vermieter und sichern Sie sich eine attraktive Prämie für Ihren wertvollen Hinweis.
Jetzt Tipp abgebenSo profitieren Sie als Tippgeber
Empfehlen
Nennen Sie uns Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten – gern telefonisch, per E‑Mail oder über unser Kontaktformular.
Ihr Tipp kann sich auf jede Art von Immobilie beziehen. Wichtig ist lediglich, dass der Verkäufer oder Vermieter noch keinen Makler beauftragt hat und wir die Immobilie noch nicht kennen.
Vermitteln
Wir nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und bieten unsere Dienstleistungen an. Kommt es zum Abschluss eines Maklervertrags, halten wir Sie auf dem Laufenden.
Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald wir mit dem von Ihnen empfohlenen Eigentümer in Kontakt treten. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Belohnen
Nach erfolgreicher Vermittlung oder Vermietung und Erhalt unserer Provision überweisen wir Ihnen Ihre Tippgeber‑Prämie – ganz unkompliziert und direkt.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Art der Immobilie und dem erzielten Verkaufspreis bzw. der Miethöhe. Sprechen Sie uns an für Details.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Tippgeber werden?
Jeder kann Tippgeber werden! Ob Privatperson oder Geschäftspartner – wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, können Sie uns diesen Kontakt vermitteln.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Art des Objekts und dem erzielten Verkaufspreis bzw. der Miethöhe.
Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen zu den aktuellen Prämiensätzen. Generell gilt: Je höher der Verkaufspreis oder die Miete, desto höher fällt auch Ihre Prämie aus.
Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen können Sie mit einer attraktiven prozentualen Beteiligung an unserer Provision rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sind die Prämien entsprechend höher.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Die Tippgeber-Prämie wird ausgezahlt, sobald wir unsere Provision erhalten haben. Bei einem Verkauf ist dies in der Regel nach notarieller Beurkundung, bei einer Vermietung nach Unterzeichnung des Mietvertrags.
Muss ich den Eigentümer vorher informieren?
Nein, das müssen Sie nicht. Wir nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und erwähnen, dass wir einen Hinweis erhalten haben, ohne Ihren Namen zu nennen, falls Sie das wünschen.

